Das Beckham-Gesetz

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Steuerregime für nach Spanien ziehende Fachkräfte

Das besondere Steuerregime für Entsandte, bekannt als Beckham-Gesetz, ermöglicht es neu nach Spanien ziehenden Steuerpflichtigen, ihre Arbeitseinkünfte für einen begrenzten Zeitraum wie Nicht-Residenten zu versteuern, mit einem festen Satz von 24 Prozent bis zu einem Jahreseinkommen von 600.000 Euro. Das kann gegenüber der regulären progressiven Einkommensteuer zu einer erheblichen Ersparnis führen.

Wer seit der letzten Reform zusätzlich profitieren kann

Die Anwendungsvoraussetzungen wurden in den letzten Jahren spürbar erweitert. Auch Geschäftsführer spanischer Gesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit, selbst als Alleingesellschafter, sowie digitale Nomaden und Mitarbeiter von Start-ups können das Regime seither nutzen. Die vorherige Wartefrist, während der man nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein darf, wurde von zehn auf fünf Jahre verkürzt, zudem wurde das Regime auf bestimmte Familienangehörige ausgeweitet.

Wer nach Spanien zieht und hierfür infrage kommt, sollte die Anwendung des Beckham-Gesetzes frühzeitig prüfen lassen, da der Antrag an bestimmte Fristen nach dem Zuzug gebunden ist.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Situation stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 2 Okt., 2025